Donnerstag, 18.04.2024 03:40 Uhr

Zur Anzeigenwut der österreichischen Polizei

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 15.01.2022, 18:11 Uhr
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Wien [ENA] Bei den meisten Bagatelldelikten zu denen oft geringfügige, harmlose, ja lächerliche sogenannte Verwaltungsübertretungen gehören, hat es in der letzten Zeit einen fast explosionsartigen Anstieg gegeben. Das hat natürlich auch mit der Coronapandemie zu tun, aber auch mit der Digitalisierung der Anzeigentätigkeit, die es Polizist*innen erlaubt mit einem Wischer auf dem Tablet eine fertige Strafverfügung herzustellen.

Diese kann für die Betroffenen hunderte, wenn nicht tausende Euro kosten und mit monatelangen Warten auf Bescheide verbunden sein, die immer mit RS-Post zugestellt werden und, falls man Einspruchsfristen versäumt, durch Exekutionsandrohung fällig werden. Da vor der Digitalisierung die Anzeige schriftlich gemacht werden musste, haben sich vielleicht Polizeibeamte diese Mühe erspart und die Betroffenen hatten die Möglichkeit in einem Gespräch den Sachverhalt zu klären. Diese Gesprächsbereitschaft fällt heute weitgehend bei der Polizei weg, vielleicht auch deshalb, weil sie davon ausgeht, dass sowieso nicht jeder Deutsch spricht. Kein Wunder also, dass die Justiz mit dem enormen Aufwand der Anzeigen beim Verwaltungsgericht überfordert ist

Die Richterpräsidentin fordert zusätzliche Budgetmittel zur Bewältigung dieses enormen Arbeitsanfalls. Alleine mit der Impfpflicht rechnet die Regierung 2022 mit 1,8 Millionen Strafverfügungen und in Folge 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren. Die Mehrkosten an Verwaltungsaufwand werden auf ungefähr 112,5 Millionen Euro berechnet und der Chef des Bundesverwaltungsgericht fordert zusätzlich 17 Dienstposten. Sogar Polizist*innen in Zivil werden im Handel eingesetzt um zu kontrollieren, ob nur Geimpfte und Genesene in den Geschäften einkaufen. Das sind äußerst besorgniserregende Zustände, die eher an einen Polizeistaat erinnern als an einen Rechtsstaat.

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