Donnerstag, 28.03.2024 10:32 Uhr

Bayern kippt 2G-Regel im Einzelhandel:

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr München/Würzburg, 01.01.2022, 20:46 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 11286x gelesen

München/Würzburg [ENA] Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Bekleidungsgeschäfte sind von der 2G-Regel ausgenommen. Eine wichtige Neuerung ist rechtswirksam seit dem 29.12.2021. Bekleidungsgeschäfte, Buchhandel, Blumengeschäfte gehören jetzt alle zum täglichen Bedarf. Toll, nun wo das Weihnachtsgeschäft vorbei ist haben die Einzelhändler davon ehrlich gesagt auch nichts mehr, dank Herrn Söder!

Auch wenn der Vizepräsident des bayerischen Stadtmarketing Berufsverbandes, Wolfgang Weier von einem "sensationellem Urteil" spricht, kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, dass Textilien zum täglichen Bedarf gehören wusste ich auch schon ohne Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ehrlich gesagt. Was sich da die Bayerische Staatsregierung nur wieder gedacht hatte Anfang Dezember dies zu beschränken und damit Einzelhändlern das Weihnachtsgeschäft zu vermiesen entzieht sich meiner Kenntnis. Da frage ich mich was könnte da noch so alles zum "täglichen Bedarf" gerechnet werden, wenn Betroffene den Klageweg einschreiten? Wie sieht es aus mit Elektronik? Brauche ich nicht täglich aber ab und zu mal.

Vielleicht kommt der eine oder andere noch auf die Idee auch Bordelle zum "täglichen Bedarf" zu zählen mit einer Klage, auch wenn man(n) dort nicht tagtäglich "verkehrt". Ja, das ist jetzt überspitzt aber was weiß ich wie die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof das womöglich einschätzen? Der "tägliche" Bedarf muss ja laut Rechtssprechung nicht jeden Tag auch in Anspruch genommen werden, was würde denn da nicht darunter fallen? Keine Ahnung!

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